Mittwoch, 10. April, 9-11 Uhr – Online via Zoom: Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mittwoch, 10. April, 9-11 Uhr – Online via Zoom:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Pflichten und Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch bekannt als Heizungsgesetz – ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es schreibt unter anderem Pflichten vor, die konkret Nichtwohngebäude und damit Unternehmen betreffen.

Im Rahmen der Online-Veranstaltung informieren die Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf der Energierechtskanzlei RITTER GENT COLLEGEN über die rechtlichen Neuerungen und Pflichten des GEG.

Anschließend wird Eckard von Schwerin von der KfW Bankengruppe die Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Nichtwohngebäude beleuchten.

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